Vorbemerkung: Gesellschaft in Gründung
Betreiber der Plattform ARAYA ist die ARAYA UG (haftungsbeschränkt) in Gründung mit Sitz in Oberkirch. Die Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg i. Br. ist beantragt und steht noch aus. Bis zur Eintragung haftet der Geschäftsführer nach den Regeln der Vor-GmbH persönlich für rechtsgeschäftlich begründete Verbindlichkeiten. Nach erfolgter Eintragung geht die Haftung auf die UG über. Die vollständigen Gesellschaftsdaten finden sich im Impressum.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Rechtsverhältnis zwischen der ARAYA UG (haftungsbeschränkt) i.G., Am Eulenstein 6, 77704 Oberkirch (nachfolgend „ARAYA" oder „Plattform") und den Nutzern der Plattform.
Nutzer der Plattform sind:
- „Brands": Unternehmen, Selbstständige oder sonstige gewerblich tätige Auftraggeber, die Kooperationen mit Creators buchen.
- „Creators": natürliche oder juristische Personen, die als Micro-Influencer oder Content-Creator tätig sind und ihre Leistungen auf der Plattform anbieten.
ARAYA betreibt einen zweiseitigen Online-Marktplatz und vermittelt Kooperationen zwischen Brands und Creators. ARAYA wird ausschließlich als Vermittler tätig. Der Kooperationsvertrag über die beworbene Leistung kommt unmittelbar zwischen dem Brand und dem Creator zustande. ARAYA wird selbst weder Vertragspartei dieses Kooperationsvertrags noch Agentur, Manager oder Vertreter eines der Nutzer.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ARAYA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Nutzung der Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte nach § 13 BGB finden auf der Plattform nicht statt.
§ 2 Registrierung und Nutzerkonto
Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und das Anlegen eines Nutzerkontos voraus. Mit Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags mit ARAYA ab. ARAYA nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Kontos oder durch die erste Bereitstellung plattformgebundener Leistungen an.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Dies gilt insbesondere für:
- Firmenname, Rechtsform, Anschrift und gesetzliche Vertreter (Brands)
- bürgerlicher Name, Anschrift und gegebenenfalls Handelsregister- oder Gewerbeanmeldedaten (Creators)
- Reichweiten- und Engagement-Daten auf den relevanten Social-Media-Plattformen (Creators)
- Umsatzsteuerliche Situation (Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Regelbesteuerung)
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Jede Nutzung des Kontos durch Dritte ist ARAYA unverzüglich anzuzeigen.
ARAYA darf die Freischaltung eines Kontos nach billigem Ermessen verweigern und bestehende Konten sperren oder löschen, wenn der Nutzer gegen diese AGB, gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Plattform-Richtlinien verstößt, unrichtige Angaben gemacht hat oder der begründete Verdacht besteht, dass das Konto für rechtswidrige Zwecke genutzt wird.
§ 3 Leistungen der Plattform
ARAYA stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, über die Brands und Creators in Kontakt treten, Briefings austauschen, Angebote abgeben, Kooperationen vereinbaren und die Abwicklung dokumentieren können. Die konkreten Plattform-Leistungen umfassen insbesondere:
- Profilanlage und -darstellung für Brands und Creators
- Optionale Verifikation der Creator-Reichweite über Verknüpfung von Social-Media-Konten (Instagram Business Login, TikTok Login Kit, YouTube via Google OAuth) — siehe § 6a
- Such- und Matching-Funktionen zur Identifikation passender Kooperationspartner
- Kommunikationskanal (Messaging) zwischen den Vertragsparteien des Kooperationsvertrags
- Abschluss des Kooperationsvertrags innerhalb der Plattform (Angebot, Annahme, Gegenangebot)
- Treuhänderische Zahlungsabwicklung (Escrow) über einen externen Zahlungsdienstleister, sobald aktiviert (siehe § 5)
- Abwicklungsdokumentation (Content-Upload, Freigabe, Revisionen, Abschluss)
- Vermittlung bei Streitigkeiten im Rahmen eines Dispute-Verfahrens
- Bereitstellung von Abrechnungs- und Steuerbelegen über die Plattform-Gebühren
ARAYA schuldet einen verfügbarkeitsorientierten Dienst, nicht einen bestimmten Erfolg. Eine Mindestverfügbarkeit wird nicht zugesichert. Wartungsfenster, Software-Aktualisierungen oder Ausfälle können zeitweilige Einschränkungen der Plattform-Nutzung zur Folge haben.
ARAYA ist nicht verpflichtet, die Inhalte der Nutzer redaktionell zu prüfen. Profilangaben, Briefings, Nachrichten und Content werden von den Nutzern in eigener Verantwortung eingestellt.
§ 4 Plattform-Gebühren und Vergütung
Die Registrierung und grundlegende Nutzung der Plattform (Profilpflege, Suche, Messaging) ist kostenfrei. Für die erfolgreiche Vermittlung einer Kooperation erhebt ARAYA eine bilaterale Plattform-Gebühr:
- Der Brand zahlt eine Gebühr in Höhe von 8 % (acht Prozent) auf den vereinbarten Netto-Kooperationswert zusätzlich zum vereinbarten Kooperationspreis.
- Der Creator trägt eine Gebühr in Höhe von 8 % (acht Prozent) auf den vereinbarten Netto-Kooperationswert, die vom auszuzahlenden Betrag einbehalten wird.
- Die Gesamtgebühr der Plattform beträgt somit 16 % (sechzehn Prozent) des Netto-Kooperationswerts, hälftig auf Brand und Creator verteilt.
Die Plattform-Gebühr wird ausschließlich bei erfolgreich zustande gekommenen und abgeschlossenen Kooperationen fällig. Für abgebrochene, abgelehnte oder nicht zustande gekommene Deals fällt keine Gebühr an. Es werden keine Setup-Gebühren, Mitgliedsbeiträge oder Mindestumsätze erhoben.
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anwendbar ist. ARAYA stellt dem Gebührenpflichtigen für jede erhobene Gebühr eine ordnungsgemäße Rechnung nach §§ 14, 14a UStG bereit.
ARAYA ist berechtigt, die Höhe der Plattform-Gebühren mit Wirkung für zukünftige Kooperationen anzupassen. Änderungen werden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. § 11 dieser AGB gilt entsprechend.
§ 5 Zahlungsabwicklung und Escrow
Die treuhänderische Zahlungsabwicklung ist als Plattform-Funktion vorgesehen, im aktuellen Stand jedoch noch nicht produktiv freigeschaltet. ARAYA wird mit Aktivierung dieser Funktion einen externen Zahlungsdienstleister einsetzen (voraussichtlich Stripe Payments Europe Ltd., Dublin; der endgültige Dienstleister wird mit Inbetriebnahme der Zahlungsfunktion kommuniziert und über einen separaten Zahlungsdienste-Vertrag beim ersten Deal akzeptiert).
Sobald die Zahlungsabwicklung aktiviert ist, erfolgt sie in folgenden Schritten:
- Kommt ein Kooperationsvertrag zustande, wird der Brand vom Zahlungsdienstleister zur Einzahlung des Gesamtbetrags (Netto-Kooperationspreis zuzüglich Brand-Gebühr und gegebenenfalls USt.) auf ein Treuhandkonto aufgefordert.
- Erst nach Eingang des Treuhandbetrags gilt die Kooperation als zahlungsgesichert und der Creator ist zur Leistungserbringung verpflichtet.
- Nach Lieferung und Freigabe durch den Brand (oder nach Ablauf einer angemessenen Freigabefrist gemäß § 6) wird der Netto-Kooperationspreis abzüglich der Creator-Gebühr an den Creator ausgezahlt.
- Wird die Kooperation nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht, wird der Treuhandbetrag nach Maßgabe des Dispute-Verfahrens anteilig zurückerstattet oder ausgezahlt.
Jeder Creator ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner über die Plattform erzielten Einkünfte. Dies umfasst insbesondere die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer (soweit anwendbar) und die Umsatzsteuer. ARAYA führt keinerlei Steuern für den Creator ab.
ARAYA erfüllt als Betreiber einer digitalen Plattform die Melde- und Sorgfaltspflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) und meldet dem Bundeszentralamt für Steuern die gesetzlich vorgesehenen Daten. Die Nutzer sind verpflichtet, die hierfür erforderlichen Angaben (Steuer-Identifikationsnummer, USt-ID, sonstige Identifikatoren) vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
§ 6 Pflichten der Nutzer
Brands sind verpflichtet, Briefings wahrheitsgemäß und vollständig zu formulieren. Insbesondere dürfen Briefings keine sittenwidrigen, diskriminierenden, irreführenden oder gesetzeswidrigen Inhalte verlangen. Nach Lieferung des Contents durch den Creator ist der Brand verpflichtet, innerhalb von sieben (7) Kalendertagen eine Freigabe zu erteilen oder eine begründete Revision zu verlangen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt der Content als freigegeben.
Creators sind verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen fristgerecht und in vereinbarter Qualität zu erbringen. Zum verbindlichen Leistungsumfang zählen insbesondere:
- Erstellung und Veröffentlichung des Contents gemäß Briefing auf den vereinbarten Plattformen und in den vereinbarten Formaten
- Einhaltung der vereinbarten Veröffentlichungszeiträume und Mindest-Verweildauer
- Einräumung der Nutzungsrechte am erstellten Content im vereinbarten Umfang (siehe § 7)
- Wahrheitsgemäße Angaben zu Reichweite, Engagement und Audience — insbesondere keine Verwendung gekaufter Follower, Likes oder Kommentare
Alle Nutzer sind verpflichtet, das Plattform-Angebot nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden, keine Viren oder Schadcode zu verbreiten, die technische Infrastruktur nicht zu umgehen oder übermäßig zu belasten und keine anderen Plattform-Nutzer außerhalb der Plattform direkt zu Kooperationen zu akquirieren, um die Plattform-Gebühren zu umgehen (Umgehungsverbot).
§ 7 Werbekennzeichnung und Urheberrechte
Der Creator ist verpflichtet, sämtlichen über die Plattform vermittelten Content nach den geltenden presse-, werbe- und medienrechtlichen Vorschriften als Werbung oder kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen. Maßgeblich sind insbesondere § 5a Abs. 4 UWG, § 6 TMG, § 22 Medienstaatsvertrag (MStV) sowie die jeweils aktuellen Leitlinien der Landesmedienanstalten (z. B. der Leitfaden der Medienanstalten zur Werbekennzeichnung bei Social Media).
Die Kennzeichnung muss am Beginn des Beitrags, deutlich lesbar und in derselben Sprache wie der Content erfolgen (in deutschsprachigen Beiträgen z. B. „Werbung", „Anzeige" oder „bezahlte Partnerschaft mit [Brand]"). Eine bloße Hashtag-Kennzeichnung am Ende eines Beitrags genügt nach ständiger Rechtsprechung nicht.
Der Creator stellt ARAYA und den Brand von sämtlichen Ansprüchen Dritter, der Wettbewerbszentrale, der Medienanstalten oder sonstiger Behörden frei, die auf eine fehlende oder unzureichende Werbekennzeichnung durch den Creator zurückzuführen sind.
Mit der Lieferung des Contents und der Freigabe durch den Brand räumt der Creator dem Brand die im Briefing vereinbarten Nutzungsrechte ein. Soweit im Briefing nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Rechteeinräumung als einfaches, zeitlich und räumlich auf den Kampagnenzeitraum und die Zielmärkte beschränktes Nutzungsrecht zur Verbreitung über die vereinbarten Kanäle. Weitergehende Nutzungen (z. B. Whitelisting, Dark-Ads, Wiederverwertung) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Der Creator garantiert, dass er sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Rechte an verwendeten Musik-, Bild-, Video- und Textelementen hält oder wirksam lizenziert hat.
§ 8 Haftung
ARAYA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet ARAYA nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
ARAYA haftet ausdrücklich nicht für die Inhalte, Angaben oder Leistungen der Nutzer. Dies betrifft insbesondere:
- die Richtigkeit von Reichweiten-, Engagement- und Audience-Angaben der Creators — auch nicht, wenn diese über verknüpfte Social-Media-Konten verifiziert wurden, da ARAYA insoweit nur die von der jeweiligen Plattform gelieferten Werte spiegelt
- die Rechtmäßigkeit, inhaltliche Qualität oder den Erfolg der vom Brand vermittelten Kampagnen
- etwaige Verstöße der Nutzer gegen Werbekennzeichnungs-, Wettbewerbs-, Urheber- oder Persönlichkeitsrecht
- das Erreichen eines bestimmten Kampagnenziels oder wirtschaftlichen Erfolgs
- die Verfügbarkeit oder das Verhalten externer Dienste (insbesondere Instagram, TikTok, YouTube/Google, Zahlungsdienstleister)
Die Nutzer stellen ARAYA von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der in diesen AGB geregelten Pflichten oder auf den von den Nutzern eingestellten Inhalten beruhen.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Der Nutzungsvertrag zwischen ARAYA und dem Nutzer läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ARAYA insbesondere vor bei einem schweren oder wiederholten Verstoß gegen diese AGB, bei Täuschung über wesentliche Profilangaben (einschließlich manipulierter Reichweitenwerte), bei Umgehung der Plattform-Gebühren oder bei erheblichem Zahlungsverzug.
Bereits zustande gekommene, aber noch nicht abgeschlossene Kooperationen werden grundsätzlich vertragsgemäß abgewickelt. ARAYA ist berechtigt, die Abwicklung nach Maßgabe des Dispute-Verfahrens durchzuführen.
Mit Wirksamkeit der Kündigung wird das Nutzerkonto gesperrt und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ansprüche auf Auszahlung bereits verdienter, noch nicht ausgekehrter Beträge bleiben bis zur vollständigen Auszahlung bestehen.
§ 10 Datenschutz
ARAYA verarbeitet personenbezogene Daten der Nutzer unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der sonstigen einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
Einzelheiten zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, zu den eingesetzten Auftragsverarbeitern (insbesondere Hetzner, Cloudflare, Google/YouTube, Meta/Instagram, TikTok, Calendly, Web3Forms) und zu deinen Betroffenenrechten finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Änderungen dieser AGB
ARAYA ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, zur Umsetzung richterlicher Rechtsprechung, zur Berücksichtigung technischer Weiterentwicklungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich wird.
Geplante Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail an die hinterlegte Adresse) angekündigt. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Nutzer ihnen nicht vor dem Wirksamwerden in Textform widerspricht.
Im Falle eines Widerspruchs ist jede Partei berechtigt, den Nutzungsvertrag mit Wirkung zum geplanten Änderungsdatum zu kündigen. ARAYA wird den Nutzer in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Kündigungsrecht hinweisen.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den über die Plattform zustande gekommenen Kooperationen ist der Sitz der ARAYA UG (haftungsbeschränkt), derzeit Oberkirch. ARAYA ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftlicher Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
08 § 6a Verknüpfung von Social-Media-Konten
Creators können in ihrem ARAYA-Profil eigene Konten auf Instagram, TikTok und YouTube über das jeweilige offizielle OAuth-Verfahren freiwillig verknüpfen, um ihre Reichweite gegenüber Brands zu verifizieren.
Bei der Verknüpfung sichert der Creator zu, dass:
ARAYA verarbeitet die abgerufenen Plattform-Daten ausschließlich zu den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken. Insbesondere die aus Google-APIs (YouTube Data API, YouTube Analytics API) erhaltenen Informationen werden im Einklang mit der Google API Services User Data Policy und deren Limited-Use-Anforderungen verwendet.
Der Creator kann die Verknüpfung jederzeit in seinen ARAYA-Profileinstellungen lösen. Mit dem Lösen der Verknüpfung werden die gespeicherten OAuth-Tokens unverzüglich gelöscht. Zusätzlich kann der Creator den Zugriff jederzeit direkt in seinem Konto auf der jeweiligen Plattform widerrufen.
ARAYA übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der externen OAuth-Dienste. Änderungen der jeweiligen Plattform-APIs (Scopes, Endpunkte, Limits) können die Verknüpfungs- und Verifikationsfunktion zeitweilig oder dauerhaft einschränken.